Mitwirkung

Die Mitwirkung der Eltern in der Schule ist für eine gute und konstruktive Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten unverzichtbar. Gesetzlich geregelt ist die Elternmitwirkung im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalens. Die wichtigsten Gremien, in denen Eltern an unserer Schule mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz.

Die Klassenpflegschaft dürfte den meisten von Ihnen aus den mindestens einmal pro Schulhalbjahr stattfindenen Sitzungen bekannt sein. Sie dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schülern. Hierzu gehören der Informations- und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse, sowie die Beteiligung an der Auswahl der Unterrichtsinhalte.

Klassenpflegschaft

Alle Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse sind Mitglieder der Klassenpflegschaft. Sie wählen eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in). Die Klassenpflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Klasse zu beteiligen. Dieses Beteiligungsrecht erstreckt sich auf Fragen inhaltlicher, methodischer und organisatorischer Art, zum Beispiel:

  • Art und Umfang der Hausaufgaben

  • Durchführung der Leistungsüberprüfungen

  • Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften

  • Schulveranstaltungen außerhalb der Schule

  • Anregung zur Einführung von Lernmitteln

  • Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten

  • Auswahl der Unterrichtsinhalte

  • Fortschreibung des Schulprogramms

 

Die 1. Sitzung der Klassenpflegschaft findet spätestens vier Wochen nach Schuljahresbeginn statt.

Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft setzt sich aus den gewählten Vertretern der Klassenpflegschaften zusammen. Stimmberechtigt ist jeweils eine Person pro Klasse. Die Schulpflegschaft wählt eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in). Sie wählt ferner 3 Mitglieder für die Schulkonferenz. Die Schulpflegschaft berät und beschließt unter anderen über Vorlagen für die Schulkonferenz (Themenbereiche sind unter den Stichpunkten "Klassenpflegschaft" und Schulkonferenz" aufgelistet).

 

Schulkonferenz

An der Schulkonferenz nehmen 3 Vertreter(innen) der Schulpflegschaft und 3 Vertreter(innen) der Lehrerschaft teil. Den Vorsitz führt die Schulleitung. Sie ist nicht stimmberechtigt.

Sie empfiehlt Grundsätze zur

  • Ausgestaltung der Unterrichtsinhalte und Anwendung der Methoden

  • Unterrichtsverteilung und Einrichtung von Kursen

  • einheitliche Anwendung der Vorschriften über die Leistungsbewertung

Bitte beachten Sie: Die Beschlüsse der Mitwirkungsgremien sind – soweit sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen – für alle Eltern unserer Schülerinnen und Schüler bindend. Das gilt auch für Eltern, die nicht an den Sitzungen teilgenommen haben.